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BESTATTERINNUNG SAARLAND

Neue Preise bei Sozialbestattungen

Vereinbarungsgemäß zum 1. Juli 2017 erhöhen sich die Vergütungssätze bei sogenannten Sozialhilfebestattungen im Saarland um 3,2 %.

Die Anhebung der Vergütungssätze ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeträger im Saarland/dem Landesamt für Soziales auf der einen Seite und der Bestatterinnung sowie dem Bestatterverband im Saarland auf der anderen Seite aus dem Jahr 2016. Damals war vereinbart worden, dass sich jeweils zum 1. Juli eines Jahres die Vergütungssätze erhöhen. Maßstab ist dabei zur Hälfte die Inflationsrate jeweils zum 1. April eines Jahres und zur anderen Hälfte der Prozentsatz der Tariflohnerhöhungen für das saarländische Schreinerhandwerk und Bestattergewerbe gemäß Entgelttarifvertrag zwischen dem Wirtschaftsverband Holz und Kunststoff Saar und der IG-Metall in den vorhergehenden zwölf Monaten.

„Wir werten die sich nun ergebende Erhöhung als Erfolg unserer gemeinsamen Arbeit für die Bestatter im Saarland“, so der Vorsitzende der Bestatter Fachgruppe in der zuständigen Innung, Bestattermeister Peter Schneider aus Saarbrücken. Es sei auch erfreulich gewesen, dass die Sozialhilfeträger auch weiterhin das zusätzliche Schonvermögen in Höhe von 2600 € für die Bestattungsvorsorge akzeptieren angesichts der Erhöhung des allgemeinen Schonbetrages in der Sozialhilfe auf nunmehr 5.000 € pro Person.„Vor allem die Dynamisierung der Vergütungssätze wird dafür sorgen, dass sich die Vergütung für Sozialbestattung im Rahmen der allgemeinen Entwicklung bewegen“, so Schneider weiter. Immerhin seien Personalkosten letztlich der entscheidende Preisfaktor bei einer pietätvollen angemessenen Bestattung im erforderlichen Rahmen.

Die neue Vergütungstabelle finden Sie in der geschlossenen Benutzergruppe.