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BESTATTERINNUNG SAARLAND

Sie steigen und steigen...

Nein – gemeint sind nicht die Aktienkurse, sondern die Sozialversicherungsbeiträge. Da kommt ab 2025 einiges auf Arbeitnehmer und -geber zu.

Im neuen Jahr werden die Beitragssätze zumindest bei der gesetzlichen Kranken- und wohl auch Pflegeversicherung steigen. Zudem auch noch die Beitragsbemessungs- und die Versicherungspflichtgrenzen. Konkret bedeutet das bei der Jahresbeitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung eine Anhebung von 62.100 auf 66.150 Euro, was rund 100 Euro an monatliche Mehrkosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet.

Schuld am Anstieg ist vor allem die Politik, wie das Beispiel der Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger zeigt: Schon in 2022 lag das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung hier bei 9,2 Milliarden Euro! Und das, weil der Gesetzgeber es versäumt hat, die Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln zu finanzieren. Bei durchschnittlichen Kosten je Empfänger von weit über 300 Euro im Monat erhalten die Krankenkassen lediglich einen Zuschuss von 120 Euro. Wenn der Bund endlich sein Versprechen einlösen würde und diese versicherungsfremde Leistung in voller Höhe an die Kassen bezahlen würde, hätten viele Kassen gar kein Defizit oder müssten nun die Beiträge nicht erhöhen, denn die Mehrausgaben für die Bürgergeldempfänger, darunter 47 Prozent Migranten, machen circa 0,8 Beitragssatzpunkte aus. So subventionieren also Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Rentner die Bürgergeldbezieher, während Privatversicherte und damit vor allem auch Beamte weitgehend außen vor sind.

Insgesamt erreicht schon jetzt der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung gut 27 Prozent vom Brutto und entfernt sich 2025 damit meilenweit vom Ziel einer 20-prozentigen Belastung.

Bildnachweis: inplan-media