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BESTATTERINNUNG SAARLAND

Erhöhte Anforderungen an fachgeprüfte Bestatter

Die Prüfungsordnung der Handwerkskammer des Saarlandes zum „fachgeprüften Bestatter“ wurde im Dezember 2019 von der Vollversammlung der Handwerkskammer des Saarlandes verabschiedet und im Februar vom saarländischen Wirtschaftsministerium genehmigt. Sie ist seit dem 8. März 2020 nach entsprechender Veröffentlichung in Kraft getreten und löst die seit 1990 gültige Rechtsvorschrift ab.

An den Zulassungsvoraussetzungen gab es keine Änderungen. In der Regel ist also nach wie vor eine fünfjährige Praxis als Mitarbeiter in einem Bestattungsinstitut nachzuweisen. Alternativ genügt auch eine Ausbildung in einem Betrieb, der wenigstens auch Bestattungen durchführt, zum Beispiel eine Schreinerei mit angegliedertem Bestattungsinstitut, verbunden mit mindestens drei Jahren praktischer Erfahrung im Bestattergewerbe. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Ausbildung zum Tischler oder im kaufmännischen Bereich erfolgt. Als Auffangtatbestand genügt aber auch ein anderweitiger gleichwertiger Nachweis an Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bei der Handwerkskammer des Saarlandes und der Fachgruppe Bestatter in der saarländischen Innung, Bestatter- und Schreinermeister Peter Schneider erläutert dazu: „Insoweit kann auch die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung dazu dienen, den Nachweis – zumindest teilweise – zu führen. Dazu muss aber noch der Nachweis praktischer Erfahrung kommen.“

Allerdings sind mit der neuen Prüfungsordnung die Bestehensregeln nicht unerheblich verschärft worden. Im fachpraktischen Teil erfolgte die Prüfung bisher in drei von sieben verschiedenen Fächern, die vom Prüfungsausschuss vorgegeben wurden ohne eine besondere Gewichtung. Nunmehr ist jedoch vorgesehen, dass das Fach hygienische Totenversorgung in jedem Fall geprüft und als Sperrfach gewertet wird. Damit muss in diesem Fach und im Durchschnitt der drei geprüften Fächer eine ausreichende Note mit 50 Punkten erreicht werden.

Die Fachtheorie teilt sich nach wie vor auf in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung, in denen jeweils 50 Punkte erreicht werden müssen. Bisher reichte jedoch ein Durchschnitt der beiden Prüfungsteile von 50 Punkten. In der mündlichen Prüfung muss der Kandidat nachweisen, dass er unterschiedliche Situationen in einem Beratungsgespräch lösen und eine entsprechende Kundenberatung zu allen Bereichen einer Bestattung sowie zu einer Bestattungsvorsorge erbringen kann. Die Neuregelung sieht also vor, dass das Beratungsgespräch ein besonderes Gewicht als Sperrfach erhält. Und im schriftlichen Teil muss in dem Fach Recht ebenfalls eine mindestens ausreichende Leistung mit 50 Punkten abgeliefert werden. Das Fach beinhaltet Grundlagen des Bestattungs- und Friedhofsrechts, der Satzungen, des Personenstandsrechts, Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, Erbrechts, Vertragsrechts, Handels- und Gesellschaftsrechts, Rechts der Arbeitssicherheit sowie allgemeine Berufskunde. Es ist weit gefasst, trägt aber damit dem Umstand Rechnung, dass gerade in rechtlichen Dingen oftmals die entscheidenden Fehlerquellen bei der praktischen Berufsausübung lauern.

Es kommt hinzu, dass die neue Prüfungsordnung auch vorsieht, dass in keinem Fach weniger als 30 Punkte erreicht werden dürfen. Mit einer ungenügend ist man also durchgefallen!

Letztlich ist die Verschärfung der Prüfungsanforderungen den seit 2004 gesammelten Erfahrungen mit mittlerweile mehr als 100 Teilnehmern am von der Bestatterinnung des Saarlandes durchgeführten Vorbereitungskurs und an den Prüfungen geschuldet. Peter Schneider: „Wir tragen damit den modernen Anforderungen an Bestattungsdienstleistungen und den alltäglichen Problemkonstellationen Rechnung. Damit bleibt der fachgeprüfte Bestatter ein echter Qualifizierungsnachweis.“

 

 

Bestatter ist ein Handwerksberuf, wie sich etwa in der Disziplin Sargausschlagen zeigt.