Zum Hauptinhalt springen

BESTATTERINNUNG SAARLAND

Eckpunkte zur Ausbildungsplatzprämie

Die Bundesregierung hat Eckpunkte dazu veröffentlicht, wie die Ausbildungsleistung von kleinen und mittleren Unternehmen in Zeiten von Corona befördert werden kann. Bekanntlich sind hierzu Prämien vorgesehen in Höhe von 2000 bzw. 3000 €. Die Auszahlung der Prämien soll durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen nach dem Ende der Probezeit.

Allerdings sind die Prämien an bestimmte Hürden gebunden, die insbesondere vom Handwerk als zu hoch empfunden werden, nämlich eine bereits eingetretene Betroffenheit der Ausbildungsbetriebe:

  • entweder Umsatzeinbußen von mindestens 60% im April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr oder
  • mindestens einen Monat Kurzrbeit im ersten Halbjahr.

Das führt unseres Erachtens dazu, dass die erst in den kommenden Monaten von der Pandemie selbst oder von der pandemiebedingten Konjunkturkrise betroffenen Ausbildungsbetriebe zunächst von der Ausbildungsprämie ausgeschlossen sind.