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BESTATTERINNUNG SAARLAND

Corona-Listen bei Bestattungen

Auch die neueste Rechtsverordnung des Saarlandes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 26. Juni 2020 sieht unter § 3 die Verpflichtung vor, gerade auch bei Bestattungen geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit der Teilnehmer sicherzustellen. Hierzu gehört nach Abs. 2 die Erfassung je eines Vertreters der anwesenden Haushalte mit Vor- und Familienname, Adresse und Telefonnummer. Die erhobenen Daten dürfen für andere Zwecke nicht verwandt werden und sind nach Ablauf eines Monates zu löschen.

Seitdem exerzieren verschiedene Kommunen diese Vorschrift dergestalt, dass Bestatter angerufen werden, sie müssten als Veranstalter auf den Friedhöfen die entsprechenden Daten erfassen. Nach Rücksprache mit dem saarländischen Gesundheitsministerium halten wir fest, dass der Bestatter kein Veranstalter einer Bestattung ist und auch kein sonstiger Verantwortlicher. Er kann aber im Rahmen seiner Dienstleistungen für die letztlich verantwortlichen Auftraggeber der Bestattung, also in der Regel der Angehörigen, es übernehmen, die Teilnehmerdaten der Bestattungsbesucher zu erfassen. Laut Gesundheitsministerium bietet es sich zum Beispiel an, die üblicherweise ausliegenden Kondolenzlisten so zu gestalten, dass entsprechende Eintragungen erfolgen können.

Es bleibt dem Bestatter vorbehalten, ob er sich diese zusätzliche und unter Umständen aufwändige Dienstleistung honorieren lässt oder als unentgeltlichen Service erbringt. In jedem Fall sollten aber die Angehörigen darauf aufmerksam gemacht werden, dass eine entsprechende Verpflichtung zur Führung der sogenannten Corona-Listen besteht.

Zudem sieht die Corona-Rechtsverordnung vor, dass Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen der Ortspolizeibehörde vorab gemeldet werden sollen. Dies gilt auch für Bestattungen! Verantwortlich für die Meldungen ist der Veranstalter, also erneut der bestattungspflichtige Angehörige. Gegebenenfalls kann die Meldung beim Bestatter beauftragt werden.

Insgesamt ist die Regelung in der Corona-Rechtsverordnung zu Bestattungen überzogen und unpraktikabel. Die Kondolenzlisten werden in der Regel den Angehörigen übergeben und von diesen wohl kaum nach einem Monat vernichtet. Es ist auch damit zu rechnen, dass sich vermehrt Bürger von Entenhausen in die Liste eintragen. Die Führung einer zusätzlichen Liste auf einem Friedhof ist praktisch nicht umsetzbar. Auch hat die Meldepflicht für Bestattungen schon etwas Absurdes. Hier müsste es genügen, dass das zuständige Friedhofsamt ohnehin die Information über die Durchführung einer Bestattung hat.

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