Zum Hauptinhalt springen

BESTATTERINNUNG SAARLAND

Bestatter fordern Vorrang bei Corona-Impfungen

Die immer dramatischere Entwicklung bei der Corona-Pandemie mit einer erheblichen Übersterblichkeit führt dazu, dass die Bestatterinnnung des Saarlandes die Politik nunmehr dazu drängt, der besonderen Bedeutung des Bestatterhandwerks Rechnung zu tragen.

Dabei geht es nicht mehr um die Frage der Systemrelevanz. In der Vergangenheit hatte sich die Frage gemäß den Corona-Rechtsverordnungen der einzelnen Bundesländer ausschließlich darauf beschränkt, wer sein Kind (bis zu 12 Jahren) zur Notbetreuung in Kindertagesstätten oder in Schulen unterbringen durfte. Gemeint waren damit insbesondere solche Berufe wie Krankenschwester oder Kassiererin, die die Versorgung der Bevölkerung aufrechterhalten sollten.

Mittlerweile spielt es aber keine Rolle mehr, ob die Eltern in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeiten. Denn jetzt kann jeder sein Kind in der Notbetreuung unterbringen, wenn beide Elternteile oder eine alleinerziehende Person in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich und dadurch oder durch andere schwerwiegende Gründe an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.

Eine Umfrage unter den saarländischen Innungsbestattern hat auch zu Tage gefördert, dass bislang ein Engpass bei der Versorgung mit Desinfektionsmittel und Schutzkleidung, insbesondere Atemschutzmasken, nicht aufgetreten ist. „Handel und Industrie haben schnell reagiert“, so der Vorsitzende der Fachgruppe Bestatter, Bestattermeister Peter Schneider aus Saarbrücken. „Führende Lackhersteller hatten schnell ihre Produktion teilweise auf Desinfektionsmittel umgestellt; und nur zu Anfang der Pandemie gab es einen gewissen Engpass mit Feuerbestattungssärgen, weil viele Bestatter sich unter dem Eindruck der Ereignisse in Bergamo entsprechende Vorräte anlegten.“

Vermehrt stellt sich nun aber die Frage, zu welchem Zeitpunkt Bestatter eine Möglichkeit zur Impfung erhalten. Schneider: „Die Corona-Impfverordnung nennt an keiner Stelle ausdrücklich den Bestatter, noch nicht einmal als Teil der sogenannten kritischen Infrastruktur wie Apotheken, Energieversorgung oder Abfallwirtschaft.“ Hier stelle man sich die Frage, wie kritisch es werden kann, wenn Bestatter in der Systemkette ausfallen. Momentan dürfe man allenfalls darauf hoffen, dass Bestatter dem Transportwesen zugerechnet werden, damit man wenigstens in die dritte Prioritätsgruppe komme. Bestatter seien aber einem besonderen Expositionsrisiko ausgesetzt durch den Umgang mit an Covid19-Verstorbenen oder deren Angehörigen.

„Letztlich liegt es an unserem Beruf, die Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch infektiöse Leichen zu verhindern“, bringt es Schneider auf den Punkt. „Wir fordern daher nachdrücklich, dass die Coronavirus-Impfverordnung so interpretiert oder noch besser: klargestellt wird, dass zumindest in der Gruppe von 15 Millionen Menschen mit so genannter erhöhter Priorität den Bestattern ein gewisser Vorrang eingeräumt wird.“

 

Pressemeldung der Fachinnung HKH Saar – Bestatterinnung des Saarlandes Von der Heydt 45-49, 66115 Saarbrücken, GF Michael PETER, T: 0681799181-0, E: m.peter(at)schreiner-saar.de, www.bestatter.saarland

Bildnachweis: HKH Saar