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BESTATTERINNUNG SAARLAND

Erhöhte Impfpriorität für Bestatter

Bestatter jetzt offiziell Teil der kritischen Infrastruktur

Die Lobbyarbeit auf der Ebene unserer Innung und auf Bundesebene hat aktuell bei den Bestattern Früchte getragen: Zum 08.02.2021 wurde die neue Impfverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Sehr zur Freude von BestatterDeutschland wurde unsere Forderung, dass Bestatter in die Gruppe der Personen mit erhöhter Impfpriorität aufgenommen werden sollen, durch das Bundesministerium für Gesundheit berücksichtigt.  

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine neue Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung) im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Bestattungsunternehmen wurden nun offiziell in die dritte Gruppe eingruppiert – siehe § 4, Abs. 1, Nr. 5 Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität: Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Mit dieser Verordnung sind die Bestatter nun als Teil der kritischen Infrastruktur anerkannt und den Personen bei Polizei, Zoll, Gericht, Katastrophenschutz, etc. gleichgestellt.

Damit wird der besonderen Bedeutung der Bestatter Rechnung getragen.

 

Links:

Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV

Bildnachweis: Steven Cornfield / Unsplash