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BESTATTERINNUNG SAARLAND

Neue Regelung bei der Bestattungsvorsorge ab 1. Juni 2022

Seit vielen Jahren erfreut sich das Bestattungsvorsorge-Modell der Fachinnung HKH Saar (Bestatterinnung des Saarlandes) wachsender Beliebtheit. Mittlerweile werden nahezu 1000 Verträge von Bestattern nicht nur aus dem Saarland mit einem Volumen von über 4,5 Millionen € betreut. Die Entwicklung der Finanzbranche (Stichwort: Negativ-Zinsen) führte nun dazu, dass die Innung mit ihrem Finanzpartner, der Sparkasse Saarbrücken, nach komplexen Verhandlungen eine neue Regelung entwickelt hat, die ab dem 1.6.2022 Gültigkeit erlangt.

Im Einzelnen sieht das Modell vor:

  1. Die Einzahlung der Kundengelder erfolgt auf dem Konto der Innung bei der Sparkasse Saarbrücken.
  2. Die Sparkasse nimmt die Anlage der Kundengelder auf einem Treuhand-Tagesgeldkonto vor mit der Innung als Kontoinhaber und dem Kunden des Bestatters als wirtschaftlich Berechtigten.
  3. Negativ-Zinsen werden nicht erhoben, vielmehr erfolgt eine Verzinsung mit dem jeweils für Tagesgelder bei der Sparkasse Saarbrücken üblichen Zinssatz.
  4. Allerdings erhebt die Sparkasse bei Anlage des Tagesgeldkontos eine einmalige Gebühr für die gesamte Laufzeit von 175 €.
  5. Die Innung erhebt eine einmalige Bearbeitungsgebühr (bisher: Hebegebühr) mit Eingang der Kundengelder und des Bestattungsvorsorgevertrages in Höhe von 100 €.

Verträge, bei denen die Kundengelder und die Vertragsunterlagen vollständig bis zum 25. Mai 2022 bei uns eingegangen sind, werden noch nach den bisherigen Konditionen angelegt, d.h., es fällt pro Kalenderjahr eine Bearbeitungsgebühr der Sparkasse Saarbrücken in Höhe von fünf Euro an neben der von uns erhobenen Hebegebühr bei Ein- und Auszahlung. Die Bearbeitungsgebühr der Sparkasse Saarbrücken wird für das erste Kalenderjahr, in dem der Bestattungsvorsorgevertrag besteht, von uns getragen, und für die folgenden angefangenen Kalenderjahre bei der Auszahlung des Vorsorgebetrages in Abzug gebracht.

Bei den neuen Fällen ab dem 1. Juni 2022 sollte also unbedingt darauf geachtet werden, dass in die Berechnung der Bestattungsvorsorge, also in das Angebot an die Kunden, zwei durchlaufende Positionen aufgenommen werden, nämlich die Bearbeitungsgebühr der Sparkasse in Höhe von 175 € und die Bearbeitungsgebühr der Innung in Höhe von 100 €. Bitte weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass diese insgesamt 275 € zusätzlich zum eigentlichen Bestattungsvorsorgebetrag auf unser oben angegebenes Konto überwiesen werden!

In einer Karenzzeit von einem Monat nach Zugang der vollständigen Vertragsunterlagen und Eingang des vollständigen Bestattungsvorsorgebetrages sieht die Innung von der Erhebung der Bearbeitungsgebühren ab. Dies gilt insbesondere für solche Fälle, in denen der Kunde binnen Monatsfrist nach Abschluss des Vertrages verstirbt.