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BESTATTERINNUNG SAARLAND

Verbraucherrichtlinie gilt auch bei Bestattungen

Widerrufsrecht auch bei im Trauerhaus abgeschlossenen Verträgen

Die durch eine Ergänzung des BGB eingeführte EU-Verbraucherrichtlinie (Inkrafttreten am 13.06.14) hat auch im Bestattungsgewerbe Auswirkungen. Bestattungsverträge gelten nach deutschem Recht als Werkvertrag und damit als Dienstleistung im Sinne des europäischen Verbraucherrechtes. Aber das Gesetz greift nicht ein, wenn die Angehörigen im Bestattungsgeschäft einen Auftrag erteilen. 

Die Bestattungsleistung ist doch auf die persönlichen Verhältnisse der Angehörigen zugeschnitten? Die Ausnahme vom Widerrufsrecht gilt nur für „Waren“ aber nicht für „Dienstleistungen“ – ein Beispiel für den Irrsinn dieser EU-Richtlinie.

Was geschieht mit einem Bestattungsauftrag, den die Angehörigen am Sterbeort erteilen? Wenn die Angehörigen nicht zum Bestatter in dessen Geschäft kommen und dort den Auftrag erteilen, hat der Bestatter ein Problem. Die Formulierung „außerhalb der Geschäftsräume“ ist rigide und umfassend. Ein zu Hause oder in einem Krankenhaus erteilter Bestattungsauftrag kann daher 14 Tage lang widerrufen  werden, ohne Angabe von Gründen.

Aber was passiert, wenn z. B. der Bestattungsauftrag widerrufen wird? Dies ist sicherlich beim Bestattungsvertrag eine spannende Frage. Bei Kaufverträgen ist es einfach: Die Ware geht an den Verkäufer zurück, ggf. gegen Erstattung des Kaufpreises. In jedem Fall müsste der gesamte Bestattungsvertrag eigentlich rückabgewickelt werden. Am Ende würde dies bedeuten, dass der Bestatter im Falle des Widerrufes auf den Kosten sitzen bleiben wird.

Macht es einen Unterschied, weil eine Bestattung sofort erledigt werden soll? Das Gesetz macht hier keine Ausnahme nur für Bestattungen. Will der Bestatter einen für ihn kostspieligen Widerruf vermeiden, muss er aufpassen. Entweder die Kunden kommen eigens zu ihm in sein Geschäft und er beginnt dann erst mit der Erledigung oder aber er lässt sich schriftlich bestätigen, dass der Kunde nach Belehrung ausdrücklich einverstanden ist, dass die Arbeiten sofort aufgenommen werden und dass der Kunde auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Die Bestatterinnung Saarland hat insoweit ihr Auftragsmuster überarbeitet. Mitglieder finden den Text unter der Rubrik "FÜR MITGLIEDER" auf diesen Internetseiten.