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BESTATTERINNUNG SAARLAND

Warum Werbung auf dem Friedhof nichts zu suchen hat…

Eindrücke von der 18. Südwestdeutschen Bestattertagung im Landhotel Finkenrech in Dirmingen

Bestattertagungen – wie schön die Erkenntnis – haben nichts Schweres, nichts Trauriges. Im Gegenteil, es wird viel gelacht und viel diskutiert, wenn man quasi mal unter Kollegen ist. Der Saal im idyllisch gelegenen Landhotel Finkenrech im Marpinger Ortsteil Dirmingen ist rappelvoll – ausverkauft würden die Fußballer dazu sagen. Ein würdiger Rahmen also, um Neuigkeiten zu erfahren, um bei Vorträgen auch mal ins knifflige Detail zu gehen – und ein idealer Ort, um beim üppigen Schnitzelbuffet den fachlichen Austausch zu pflegen und neue Branchenkenner kennenzulernen. Sogar aus Nordrhein-Westfalen waren Bestatterkollegen angereist, um die schon traditionell gut organisierte Tagesveranstaltung zu besuchen. Und: Es hat sich für alle gelohnt!

Los geht’s mit begrüßenden Gastgeberworten von Fachgruppen-Chef Peter Schneider und Verbandsgeschäftsführer Michael Peter, die neugierig auf den Tagesablauf machen und angemessenen Applaus für die Kürze und Würze ihrer Ausführungen erhalten, quasi zur Hinführung auf den ersten Fachbeitrag des Tages an diesem sonnigen Frühlingstag im Herzen des Saarlandes. Referent Friedrich Karger, ein erst 20 Jahre junger Mann, schafft es, mit seinem Vortrag auf eine Produktreihe neugierig zu machen, die der Gedenkkultur in Deutschland neue Impulse verleihen kann und soll. In sehr persönlichen und anschaulichen Worten erklärt Karger, wie schwierig das familiäre Andenken in den beiden Fällen war, die er bislang erleben musste: unstrukturiert, weitgehend hilflos, keinesfalls nachhaltig. Hätte es eine Gedenkschriften-Option wie „Momente eines Lebens“ gegeben, die vielen Geschichten aus dem Leben der verstorbenen Angehörigen und die lose Fotosammlung wären heute noch greifbar. Ja, dem Andenken und Gedenken Struktur geben, das ist das Ziel der ab jetzt angebotenen Gedenkschriftenreihe „Momente eines Lebens“, die Bestatter den Hinterbliebenen anbieten können und sich damit eine neue Erlösquelle schaffen: 25 Prozent bleiben dem Bestatter – als Honorar für Akquise und Rechnungsstellung beim Kunden. Alle anderen Arbeiten, die für die Erstellung dieses edlen und immerwährenden Andenkens notwendig sind, werden von Journalisten und Mediengestaltern der herausgebenden inplan-media GmbH erledigt.

Dem bewusst kurzen und knackigen Vortrag zum Thema „Momente eines Lebens“ folgt ein sehr amüsant anzuhörender Beitrag zum schwierigen Thema „Unlauterer Wettbewerb im Bestattungsgewerbe“ von Dr. Karsten Schmidt. Der Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken beherrscht die Kunst, sein Publikum zu unterhalten, ja zu amüsieren, auch wenn es um das eher bleischwere Thema „Werbung auf dem Friedhof“ geht. Die volle Aufmerksamkeit hat Schmidt gleich zu Beginn seines Vortrags, als er mit nackten Tatsachen zu punkten weiß. Quell des Amüsements ist der dem Pirelli-Kalender nachempfundene „Lindner-Kalender“, der ebenfalls mit sehr nackten und sehr schönen Frauen wirbt – aber eben nicht für Autoreifen, sondern für Bestatterbedarf! „Dieser Kalender ist Marketing, aber auch bewusste Provokation“, so Schmidt, der die Grenzen des Erlaubten erläutert und zu dem Schluss kommt, dass auch im Bestatterwesen originelle B-to-BWerbung zulässig ist, Werbung auf dem Friedhof aber nichts zu suchen hat. Soll heißen, wenn Produzenten für Bestatterbedarf ihre Produkte mit nackten Tatsachen dem Bestatter anbieten, ist das Geschmackssache. Sobald aber die „Kunden“ direkt mit Werbung vom Bestatter konfrontiert sind, ist höchste Zurückhaltung geboten. So ist es für einen Bestatter beispielsweise nicht zulässig, auf allen Gräbern ohne Grabstein eine Blumenvase mit ihrer Firmenwerbung zu platzieren. Dies sei schlicht nicht erlaubt. Auch unangemeldete Vertreterbesuche im Hause von Hinterbliebenen sind schichtweg verboten. Auf dem Feld der Werbung müssen also Bestatter mit besonderer Sensibilität vorgehen. Grundsätzlich weiß dies natürlich jeder der anwesenden Profis bei der 18. Südwestdeutschen Bestattertagung, viele der genannten Beispiele sollten dennoch eine neue Aufmerksamkeit für dieses Thema wecken.

Auf ein ganz besonderes Angebot für Bestattungsunternehmen geht Dr. Carsten Uthoff von der Creditreform Saarbrücken ein. Dabei können Bestatter schnell und kompetent die Bonität ihrer potenziellen Kunden überprüfen – Innungsmitglieder erhalten dabei exklusive Rabatte. Nicht unerwähnt sollte auch das gut frequentierte Messeangebot bleiben, bei dem Sarg- und Urnenhersteller ebenso gute Kundengespräche bilanzieren konnten, wie Anbieter von Bestattungsfahrzeugen und die IKK Südwest, um nur einige zu nennen. Vor Ende der Veranstaltung durften die Experten noch das neueste zur „Gefährdungsbeurteilung im Bestattungsgewerbe“ erfahren, also Infektionen, Risiken, Umgang mit dem Leichnam, Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und Vorstellung eines Hygieneplans. Über dieses komplexe Themenspektrum referierten Dr. Volker Christmann vom Werksarztzentrum Saar GmbH, Klaus Klöppel, Diplom- Ingenieur für Arbeitssicherheit und Umwelt sowie Sebastian Lauer vom Präventionsdienst Mannheim/Saarbrücken der Berufsgenossenschaft Holz und Metall.

Alle Vorträge finden die Mitglieder der saarländischen Bestatterinnung im Downloadbereich.

2x C/Karsten: Jeweils Referent bei der Bestattertagung im Finkenrech: Dr. Karsten Schmidt (l.) und Dr. Carsten Uthoff von Creditreform