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BESTATTERINNUNG SAARLAND

Neue Vergütungstabelle für Sozialbestattungen im Saarland ab 1. Juli 2019.

Die Vergütungssätze für Sozialbestattung im Saarland erhöhen sich ab dem 1. Juli 2019 um 3,4 %.

Aufgrund der Vereinbarung der beiden Bestatterorganisationen mit der Arbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeträger im Saarland von 2016 erfolgt jedes Jahr zum 1. Juli eine Anpassung der Vergütungstabelle. Dabei erhöht sich die Vergütung um die Hälfte des Prozentsatzes der Inflationsrate im April des laufenden Kalenderjahres und um die Hälfte des Prozentsatzes der Tariflohnsteigerungen im Zeitraum zwischen 1. Juli des Vorjahres und 30. Juni des laufenden Kalenderjahres im saarländischen Schreinerhandwerk und Bestattungsgewerbe (Tarifvertrag zwischen dem Wirtschaftsverband Holz und Kunststoff Saar und der IG-Metall).

Im betreffenden Zeitraum gab es zwei Erhöhungen der Vergütung laut Tarifvertrag, und zwar zum 1. Juli 2018 um 2,1 % und nun zum 1. Juni 2019 um 2,7 %. Laut Statistikamt lag die Inflationsrate im April 2019 bei 2,0 %. Damit ergibt sich dann insgesamt eine Erhöhung der Vergütungstabelle ab 1. Juli 2019 um 3,4 %.

Bitte beachten Sie insoweit, dass in der Position 4 (Kinderbestattungen) die Beträge von der jährlichen Steigerungsrate ausgenommen sind!

Unabhängig von der Vergütungstabelle machen wir darauf aufmerksam, dass man als Bestatter unbedingt darauf achten sollte, dass die eigenen Auftraggeber auch tatsächlich einen Antrag beim Sozialamt stellen, wenn diesen die Kosten der Bestattung unzumutbar erscheinen. Wenn Anträge erst gar nicht gestellt werden, können auch keine Anträge vom Sozialamt bearbeitet werden. Bei Nutzung unserer Auftragsformulare trifft man entsprechende Vorsorge, wenn die Bezahlung durch den Auftraggeber problematisch erscheint.