Zum Hauptinhalt springen

BESTATTERINNUNG SAARLAND

Umweltplakette für Bestattungsfahrzeuge?

Probleme bei älteren Fahrzeugen

Bestattungsfahrzeuge fallen nicht unter den Ausnahmetatbestand zur Umweltplakettenpflicht. Sie werden also nicht so behandelt wie z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Krankenwagen, Polizeifahrzeuge oder Oldtimer. Demzufolge dürfen Bestatter, deren Fahrzeuge keine gelbe oder grüne Plakette erhalten können, an sich in Städte und Gemeinden mit Umweltzonen nicht einfahren.

Zwar gibt es im Saarland z. Zt. keine entsprechenden Umweltzonen, aber bei Überführungen aus anderen Städten und Gemeinden in Deutschland besteht durchaus die Möglichkeit, dass man mit seinem Bestattungsfahrzeug in entsprechende Zonen einfahren muss. Um hier nicht Gefahr zu laufen, ein Bußgeld zu zahlen, besteht jedoch die Möglichkeit, bei der eigenen Stadt, Gemeinde oder Landkreis eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Tatsächlich sind vielfach Bestattungsfahrzeuge älter als neun Jahre und ist demzufolge eine Nachrüstung des Fahrzeugs technisch nicht machbar bzw. würde eine besondere wirtschaftliche Härte bedeuten. Unter diesen Voraussetzungen ist es dann möglich, eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen, die dann auch allgemein und bundesweit greift.

Allerdings ist anzumerken, dass die gesamte Materie rechtlich betrachtet sehr unübersichtlich ist. Daher fährt man am sichersten, wenn man auf jeden Fall eine entsprechende Plakette an seinem Fahrzeug angebracht hat. Im schlimmsten Fall trifft einen u. U. ein Bußgeld in Höhe von 40 € und ein Punkt in Flensburg.